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Das Ende der Versicherung

Grundsätzlich ändert die Unfallversicherung zum vereinbarten Zeitpunkt. Durch schriftliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer auch vorzeitig zum Ende des Versicherungsjahrs die Police beenden. Musste der Versicherer zahlen, können beide Seiten innerhalb eines Monats nach der Leistung kündigen.

Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur bis zum 75. Lebensjahr. Dach endet entweder der Vertrag oder er wird zu schlechteren Bedingungen weitergeführt.

Wollen Sie aus dem Vertrag heraus, muss die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahrs beim Versicherer vorliegen.

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