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Tests von Rechtsschutzversicherungen

Stiftung Warentest / Finanztest 2005:

Auswahl - Prüfung - Bewertung

Versicherer:

Insgesamt hat Stiftung Warentest 35 Angebote von Gesellschaften untersucht, die eine Rechtsschutzversicherung anbieten. Dabei wurden Versicherungen für Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige und der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige getestet. Darüber hinaus hat Stiftung Warentest Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen für einen Pkw erfasst, der vom Kunden bestimmt wurde. Nur als Ergänzung zum Privat-Rechtsschutz wurden Versicherungen für Miet-Rechtsschutz getestet, denn Kombinationsangebote sind im Allgemeinen erheblich preiswerter als Einzelpolicen für Mietrechtsschutz.

Beiträge:

Die dargestellten Beiträge sind inklusive Versicherungssteuer (16 %) und gelten für Policen mit einjähriger Laufzeit und jährlicher Zahlungsweise. Kündigt der Versicherte oder Versicherer nicht fristgemäß, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Einige Versicherer bieten auch längere Laufzeiten mit Rabatt an. Alle hier angegebenen Beiträge sind in Euro und wurden kaufmännisch gerundet.

Tarife:

Stiftung Warentest hat Tarife für jedermann (Normaltarif) sowie den für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Beamtentarif) dargestellt, denn die meisten Versicherer bieten mehrere Tarife an. Bietet ein Versicherer keinen speziellen Beamtentarif an, wurde in der Spalte „Beamtentarif“ der Normaltarif angegeben.

Selbstbeteiligung (SB):

Aufgeführt wurden nur Angebote ohne Selbstbeteiligung sowie mit 150 € Selbstbeteiligung. Bietet ein Versicherer nur Tarife mit einer anderen Selbstbeteiligung an, hat Stiftung Warentest den Tarif gewählt, dessen Selbstbeteiligung am ehesten 150 € entspricht. Die Beteiligungshöhe ist bei einigen Gesellschaften verhandelbar – deshalb sollten Versicherungsnehmer nachfragen.

Versicherungssumme:

In einem Rechtsschutzfall zahlt der Versicherer höchstens bis zu dieser Grenze. Die gleiche Versicherungssumme, wie fürs Inland angegeben, gilt auch für Streitigkeiten im europäischen Ausland, den Anrainerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira. Sie ist bei ausländischen Rechtsstreitigkeiten außerhalb dieses Geltungsbereichs erheblich niedriger.

Die Verweigerer:

Gesellschaften wie Deutscher Herold, Hamburg-Mannheimer, LSH, Mecklenburgische, Uelzener, Württembergische und Zürich haben sich dieser Untersuchung verweigert.

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