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Rechtsschutzversicherungen im Test

Stiftung Warentest / Finanztest 2005:

Auswahl - Prüfung - Bewertung

Gesellschaft:

Stiftung Warentest hat 35 Angebote von Rechtsschutzversicherern untersucht. Getestet wurden Versicherungen für Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige und der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige. Außerdem hat Stiftung Warentest Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen für einen vom Kunden bestimmten Pkw erfasst. Versicherungen für Miet-Rechtsschutz haben sie nur als Ergänzung zum Privat-Rechtsschutz getestet, denn Kombinationsangebote sind in der Regel erheblich preiswerter als Einzelpolicen für Mietrechtsschutz.

Beiträge:

Versicherungssteuer ist mit 16 % in den Beiträgen mit enthalten und gelten für Verträge mit einjähriger Laufzeit und jährlicher Zahlungsweise. Der Vertrag verlängert sich automatisch immer um ein weiteres Jahr, wenn weder der Kunde noch der Versicherer kündigen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch längere Laufzeiten mit Rabatt an. Alle Beiträge sind in Euro angegeben und wurden kaufmännisch gerundet.

Tarife:

Da die meisten Versicherungsgesellschaften mehrere Tarife anbieten, hat Stiftung Warentest die Tarife für jedermann (Normaltarif) sowie den für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Beamtentarif) dargestellt. Wenn eine Gesellschaft keinen Spezialtarif für Beamte anbietet, wurde in der Spalte „Beamtentarif“ der Normaltarif angegeben.

Selbstbeteiligung (SB):

Angebote ohne Selbstbeteiligung sowie mit 150 € Selbstbeteiligung sind hier aufgeführt. Wenn eine Gesellschaft nur Tarife mit einer anderen Selbstbeteiligung anbietet, hat Stiftung Warentest den Tarif gewählt, dessen Selbstbeteiligung am ehesten 150 € entspricht. Bei einigen Versicherern ist die Beteiligungshöhe verhandelbar – deshalb sollten Kunden nachfragen.

Versicherungssumme:

Der Versicherer zahlt in einem Rechtsschutzfall maximal bis zu dieser Höchstgrenze. Es gilt die gleiche Versicherungssumme, wie für das Inland angegeben, für Streitigkeiten im europäischen Ausland, den Anrainerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira. Für Rechtsstreitigkeiten im Ausland außerhalb dieses Geltungsbereichs ist sie erheblich niedriger.

Die Verweigerer:

Die folgenden Versicherer haben sich dem Test von Stiftung Warentest verweigert: Deutscher Herold, Hamburg-Mannheimer, LSH, Mecklenburgische, Uelzener, Württembergische und Zürich. Die Bayerische Hausbesitzer war bereit, sich dem Versicherungsvergleich zu stellen - ihr Angebot passte jedoch nicht zu den getesteten Tarifen und ist aus diesem Grund nicht aufgeführt.

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