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Werbungskosten

Werbungskosten

1. Kosten für 1. Ausbildung

  • des Bundesfinanzhofes erlaubt, nach aktuellster Rechtssprechung, die Geltendmachung für Aufwendungen der Erstausbildung als vorab entstandene

Voraussetzungen:

  • Kosten der angestrebte Tätigkeit stehen in einen feststellbaren Zusammenhang mit zukünftigen Einnahmen

2. Streichung für Sofortabschreibung von Monitor, Scanner oder Drucker

  • Bei der „Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter“ können Arbeitsmittel (bis zu 475 € inkl. USt.) in voller Höhe, im Anschaffungsjahr als abgeschrieben werden
  • Zubehöre wie z. B. Drucker, Scanner oder Monitore sind laut Bundesfinanzhof nicht selbstständig nutzbar und sind somit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter

Tipp!

Verteilen Sie die Anschaffungskosten für derartige Güter auf die Dauer der Nutzung (Abschreibung) auch wenn sie nicht höher als 475,60 waren. Die Dauer der Abschreibung wird an Hand der AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) festgelegt.

3. Kosten für Promotion geltend machen

  • Eine Promotion kann ebenso wie, die Aufwendung für eine berufliche Qualifikation in Form eines Universitätsstudiums, dazu führen steuerlich geltend zu machen.

Voraussetzungen:

  • Berufliche Veranlassung der Kosten
  • die Promotion ist auf die Erzielung steuerlichpflichtiger Einnahmen gerichtet
  • Erwerb des Doktortitels ist für die berufliche Karriere von außerordentlicher Bedeutung oder sogar notwendig

4. Mietvertrag mit den Arbeitgeber

  • ein unbegrenzter Abzug der für das häusliche Arbeitszimmer ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Voraussetzungen:

  • Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der gesamten beruflichen sowie betrieblichen Arbeit und die Nutzug mindesten die Hälfte der gesamten Tätigkeit beträgt
  • Diese bisweilen strenge Regelung kann umgangen werden, indem der steuerpflichtige Arbeitnehmer sein (häusliches) Arbeitszimmer, welches von ihm für berufliche Zwecke benötigt wird, an den Arbeitgeber vermietet. Dieser wiederum überlässt den Arbeitnehmer das gemietete Zimmer kostenfrei für berufliche Zwecke

Tipp!

Achten Sie darauf dass beim schriftlichen Mietvertrag eine angemessene Miete vermerkt ist und dieser auf unbestimmte Zeit mit den üblichen Kündigungsklauseln abgeschlossen wird. Des Weiteren darf der Arbeitnehmer im Betrieb keinen eigenen Arbeitsplatz besitzen.

5. Berufsbegleitendes Studium

  • Die Kosten für Maßnahmen zur Umschulung können als zuvor entstandene bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, abgesetzt werden wobei vorausgesetzt ist das eine ausreichend, berufliche Veranlassung vorliegt.
  • Diese Regelung gilt unabhängig davon ob die Maßnahme eine Basis für andere Berufe bzw. Aufgaben in eine Beruf oder den Wechsel in einen anderen Beruf, schafft

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