Allgemeine Tipps
1. Achten Sie bereits bei der Anschaffung auf die Rechnung
2. Was tun, wenn Belege oder Quittungen verloren gegangen sind?
Tipp!
Erstellen Sie sich auf einem Blatt Papier einen Ersatzbeleg, welcher dann als Buchungsbeleg verwendet wird und sichern Sie sich damit die Abzüge durch Eigenbelege. Da es sich bei den Eigenbelegen nicht um eine ordentliche Rechnung handelt kann kein Abzug der Vorsteuer geltend gemacht werden - bei der Einkommensteuer jedoch schon. Folgende Angaben sollten auf den Ersatzbeleg enthalten sein:
anerkannt wird dieses Vorgehen z.B. bei:
Die meisten Vorteile lassen sich jedoch nur durch Originalbelege erzielen, dies ist z.B. der Fall bei:
3. Einspruch bei Steuerbescheid
Tipp!
Beachten Sie unbedingt die Rechtsbehelfsfrist von einen Monat. Diese Frist beginnt am Tag nach dem der Steuerbescheid zugestellt wurde.
4. Finanzamt als Mitdenker
Tipp!
Fällt Ihnen erst nach Ablauf der Einspruchsfrist (1 Monat) eine nicht geltend gemachte Steuerfreiheit oder ein Fehler auf, stellen Sie einen Änderungsantrag mit Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofes. Dem Finanzamt hätte auffallen müssen, dass die Kriterien für diesen Freibetrag gegeben sind. Somit können Sie sich auf eine Steuerrückerstattung freuen.
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