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Miete und Immobilien

1. Gebühren für Makler

  • Im Normalfall gelten Maklergebühren zu einen Teil der Anschaffungskosten und sind damit nicht sofort abzugsfähig, jedoch sind diese teilweise auch als Werbungskosten absetzbar

Tipp!

War Ihnen der Makler bei der Finanzierung des Erwerb Ihres Grundstücks behilflich, kann er seine Rechung in Maklergebühren und Gebühren für Finanzierungsberatung aufsplittern. Beides muss im Kaufvertrag und im Maklerauftrag aufgeführt sein. Dies bringt den Vorteil dass die Gebühren der Finanzierungsberatung (Geldbeschaffungskosten) als Werbungskosten im selben Jahr der Zahlung und voller Höhe abzugsfähig sind.

2. Zinsen für Darlehen bei gemischter Nutzung von Gebäuden

  • Besitz ein Gebäude mehrere Nutzen z.B. Vermietung und Selbstnutzung und läuft die Finanzierung sowohl mit Eigen- als auch mit Fremdkapital so können nicht alle Schuldzinsen als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Kosten für den Bau über ein Konto laufen
  • Demzufolge können die Zinsen für Darlehen nur in der Höhe als Werbungskosten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) geltend gemacht werden, wie das Darlehen tatsächlich zur Herstellung des vermieten Eigentums genutzt wurde
  • Das hat zur Folge das der Schuldzinsenabzug (wenn Konto Fremd- und Eigenkapital umfasst) nur im Verhältnis der genutzten Fläche vorgenommen wird, sprich werden 15 % vermietet können auch nur 15 % als Finanzierungskosten abgesetzt werden.

Tipp!

Geschieht eine Eindeutige Zuordnung des Darlehens zur Mietwohnung (z.B. durch Konten- und Kostentrennung) und werden die Aufwendungen für die Mietwohnung tatsächlich mit diesen Darlehen beglichen, können die Schuldzinsen auch voll abgezogen werden.

Führen Sie aus diesem Grund zwei separate Konten: eines für Fremd und eines für Eigenkapital und eine Trennung der Kosten: einmal die Kosten für den vermieteten Teil und einmal Kosten für den selbst genutzten Teil.

Wird die Kostentrennung von Baufirmen verweigert kann die Schätzung der Baukosten auch vom Immobilienbesitzer vorgenommen werden

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