Wer eine Immobilie vererben will sollte dies so bald als möglich tun und das noch zu Lebzeiten in Form einer Immobilienschenkung, damit helfen Sie Ihren Erben eine Menge Steuern zu sparen. Doch die Zeit läuft, denn diese Regelung könnte sich bald als verfassungswidrig herausstellen.
Wer momentan Immobilien im Wert von 500.000 € erbt, zahlt im Gegensatz zu jemanden der die gleiche Summe in Wertpapieren erbt, deutlich weniger Erbschaftssteuern. Das kommt daher das bebauten Grundstücken bzw. Eigentumswohnungen des Öfteren nicht mehr als die Hälfte des tatsächlichen Wertes zu Grunde gelegt wird. Bereits vor 10 Jahren wurde die unterschiedliche Besteuerung vom Bundesverfassungsgericht beanstandet und könnte nun bald als verfassungswidrig erklärt werden. Demnach müsste die Bewertung von Immobilien bzw. Betriebsvermögen vom Gesetzgeber stärker am Marktwert eingegliedert werden.
Tipp!
Damit der Schenkende die Immobilie dann nicht mehr veräußern oder mit Krediten belasten kann, empfiehlt sich ein sehr ausführlicher Notarvertrag! Ein lebenslanges Wohn-, Nießbrauchs-, und Rückforderungsrecht kann jedoch zur Sicherung bei bestimmten Fällen vereinbart werden.
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