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Der Staat zahlt mit

Bis zu 600 € jährlich für Handwerker

Alle Privaten Haushalte können bestimmte Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen. Anerkannt werden Ausbesserungsarbeiten im kleineren Stil sowie diverse Schönheitsreparaturen. Diese werden unter haushaltsnahe Dienstleistungen gezählt und sind seit Januar 2003 im Einkommensteuergesetz (§ 35a) geregelt.

Was muss ich beachten?

  • die Leistung von Diensten muss im Vordergrund stehen und nicht die Warenlieferung
  • es darf nichts Neues hergestellt werden
  • bevorzugt sind nur regelmäßig anfallende Arbeiten die im Normalfall durch Haushaltsmitglieder erledigt werden, gewöhnlich jedoch die Mietern übernehmen (bei handwerklichen Arbeiten z.B. Schönheitsreparaturen und kleinere Ausbesserungsarbeiten)
  • der Fiskus zahl max. 600 € ( 20 % von 3.000 €) pro Jahr für Handwerkerrechnungen

Was kann ich absetzen? (Beispiele)

  • Putzen der Fenster
  • Reinigung der Bodenbelege
  • Lackieren der Heizkörper, Fensterrahmen, Türrahmen
  • Ausbesserungen an Fensterrahmen, Türrahmen, Wänden (kleine Löcher)
  • Pflegen eines Garten
  • Reinigung einer Wohnung
  • Pflegen von Angehörigen
  • Streichen / Tapezieren der Innenwände

Was kann ich nicht absetzen? (Beispiele)

  • Verputzen der Innenwände
  • Einbau neuer Heizkörper
  • Erneuerung des Bodenbelages
  • Anlegen eines Gartens
  • Arbeiten an Fassade, Garage
  • Reparatur größerer Schäden, die im Normalfall von Fachkräften erledigt werden (z.B. Elektroinstallation)

Tipp!

Lassen Sie sich Arbeitsleistung und Kosten für Material auf der Rechnung separat aufführen, da nur die Kosten für die Arbeitsleistung und nicht das Material abgesetzt werden können.

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