Bei Schutz von Denkmälern ist der deutsche Fiskus äußerst gebefreudig. Demzufolge können Aufwendungen die zu Erhaltung oder Sanierung von Denkmalschutzimmobilien beitragen von der Steuer abgesetzt werden.
Öffentliche Förderungen neben der Abschreibung:
Wichtig!
Achten Sie bei Interesse einer Denkmalgeschützten Immobilie keinesfalls nur auf Steuervorteile, denn die Sanierung derartiger Objekte ist meist kostspieliger als der Kaufpreis.
Erfassen Sie kalkulatorisch alle anfallenden Kosten um später nicht ein finanziellen Chaos erleben zu müssen.
Im Gegenteil zu normalen Immobilien bedürfen Gebäude die unter Denkmalschutz stehen einer besonderen Genehmigungspflicht, auch jene Renovierungen bzw. Sanierungen die sonst keine Genehmigung benötigen (Anstrich, Putz). Damit stellen die Behörten sicher das keine Schäden durch ungeeignete Renovierungsmaßnahmen, entstehen.
Tipp!
Wenden Sie sich am Besten gleich einen Spezialisten für derartige Objekte um einen Einblick in die Kosten zu bekommen, die evtl. später für Sie unabkömmlich sind.
Warten sie erst auf die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, denn erst bei Vorlage der Bescheinigung bekommt man die Steuervergünstigungen und darf mit der Sanierung beginnen.
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