Die Gewinner der geplanten Erbschaftsteuerreform sind Kinder, Enkel, Ehepartner und eingetragene gleichgeschlechtliche Paare. Sie soll vermutlich am 1. Juli in Kraft treten. Nunmehr sollen Kinder ein Vermögen von 400 000 Euro steuerfrei von ihren Eltern erben oder geschenkt bekommen können. Das ist beinahe doppelt soviel wie bisher.
Satte Freibeträge für enge Verwandte
Nahe Verwandte von Vererbenden und Schenkern werden von der geplanten Reform stark profitieren. Der Ehepartner kann vom verstorbenen Gatten sogar ein Vermögen von einer halben Million Euro erben, ohne einen Cent Steuern zu zahlen. Kinder dürften sich auf einen Steuerfreibetrag von 400 000 Euro freuen. Große Profiteure der Reform werden außerdem Erben sein, die mit dem Vererbenden in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft zusammengelebt haben. Auch sie werden in den Genuss des Freibetrags von 500 000 Euro kommen. Bisher lag dieser bei nur 5 200 Euro.
Geschwister sind die Verlierer
Zu den Verlierern der Reform gehören Geschwister, nichtverheiratete Partner, Nichten und Neffen sowie Freunde. Sie müssen zum Teil deutlich höhere Steuern vom Erbe an den Fiskus zahlen im Vergleich zur jetzigen Regelung. Zukünftig steigen ihre mageren Freibeträge zwar auf 20 000 Euro an. Ist diese Grenze aber erreicht, müssen sie von dem darüber liegenden Betrag 30 Prozent an das Finanzamt abführen. in den meisten Fällen ist das viel mehr als zuvor. Grund hierfür sind die vorgesehenen erhöhten Steuersätze für diese Erbengruppen.
Kinder sollen Elternhaus steuerfrei erben
Wie viel Erben und Beschenkte an Steuern zahlen müssen, hängt nicht nur vom Verwandtschaftsgrad, sondern auch von der Art und Höhe des vermachten Vermögens ab. Dank der erhöhten Freibeträge haben Ehegatten, Kinder und Enkel bei Immobilien häufiger als bislang die Chance, ein geerbtes oder vorzeitig übertragenes Einfamilienhaus steuerfrei zu bekommen. Jedoch werden sie für sehr wertvolle Immobilien tiefer in die Tasche greifen müssen als bisher, weil diese beim Finanzamt künftig mit dem vollen Verkehrswert zählen.
Betriebsvermögen steuergünstig unter Auflagen
Alle Erben und Beschenkte können mit den erhöhten Freibeträgen auch einen deutlich höheren Anteil des Kapitalvermögens steuerfrei erhalten als bislang. Für enge Verwandte ist der Vorteil besonders groß. Firmenerben bekommen bis zu 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei. Dafür müssen sie unter anderem die Arbeitsplätze im vererbten Betrieb mindestens zehn Jahre erhalten. Die Lohnkosten dürfen in dieser Zeit nicht unter 70 Prozent der Lohnkosten der Vorjahre liegen. Durch die Freibeträge ist beispielsweise der erbende Enkel in einer besseren Lage als ein Neffe, der die Firma übernimmt.
Option bringt keinen Vorteil
Bis zum Inkrafttreten der Reform sind noch einzelne Änderungen möglich. Für die geltende Regelung bei den Erbschaftsteuern soll es eine Übergangsphase geben: Erben, die 2007 geerbt haben oder bis Inkrafttreten des Gesetzes noch erben, sollen wählen können, ob sie nach den bisherigen oder den neuen Vorgaben besteuert werden. Aber diese Wahl bringt vielen Erben von Privatvermögen nichts. Auch wer sich bis Sommer für die neue Regelung entscheidet, muss sich mit den niedrigeren Freibeträgen nach altem Recht zufriedengeben. Für Schenkungen gilt das neue Gesetz erst, wenn es in Kraft getreten ist. So lange bleiben die aktuellen Bewertungsregeln, Steuersätze und Freibeträge bestehen.
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