Bei Mini-Jobbern können Tankgutscheine vom Chef zur unbeabsichtigten Überschreitung der steuerfreien Verdienstgrenze von 400 Euro führen. In dem Fall müssen Arbeitnehmer den Lohn versteuern, erklärt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz in Mainz.
Da anders als einzelne Geschenke zu besonderen Anlässen, die einen Sachwert von 40 Euro nicht überschreiten, der Wert eines Tankgutscheins dem Arbeitslohn unter Umständen hinzugerechnet werden muss. Das ist zumindest dann der Fall, wenn der Tankgutschein über einen Geldwert ausgestellt wird. Deshalb sollten Arbeitnehmer ihren Chef bitten, solche Gutscheine über die Literzahl auszustellen, rät die Kammer. Denn ist kein Betrag auf dem Papier genannt und liegt der Gesamtpreis am Tag des Tankens nicht höher als 44 Euro, wird der Bonus nicht dem Lohn zugeschlagen.
Das gelte für Gutscheine aller Art. Hintergrund ist, dass Gutscheine über eine Sachleistung generell bis zum Wert von 44 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei sind, heißt es. Hingegen zählen Bargeld und Geldgutscheine zum Arbeitslohn dazu.
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