Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" unter Berufung auf Koalitionskreise wird die vorläufige Gewährung der alten Pendlerpauschale nun doch nicht eingeschränkt, da es zur aktuellen Praxis keine sinnvolle Alternativegebe. Damit können sich Pendler grundsätzlich auch für 2008 den Gegenwert der ersten 20 Kilometer in ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Der damit gewährte Steuervorteil von bis zu 600 Euro im Jahr gilt jedoch nur vorläufig.
Die Finanzämter können das Geld zurückfordern, wenn das Bundesverfassungsgericht die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Pauschale für verfassungsgemäß hält. Anfang November hatte die Koalition noch erwogen, den seit Mitte September möglichen Vorab-Eintrag der ungekürzten Pauschale auf der Lohnsteuerkarte wieder abzuschaffen. Die Pendlerpauschale war zum Jahresanfang gekürzt worden. Seitdem gilt der Satz von 30 Cent erst ab dem 21. Kilometer.
Allerdings hatte der Bundesfinanzhof ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Kappung geäußert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird 2008 erwartet. Wegen der Rechtsunsicherheit haben Pendler seit September wieder die Möglichkeit, die volle Pauschale ab dem ersten Kilometer als Freibetrag eintragen zu lassen. Dies könnte aber im Wahljahr 2009 zu Rückforderungen der Finanzämter führen, falls die Verfassungsrichter doch die Kappung der Pauschale bestätigen sollten.
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