Wenn ein Arbeitnehmer im Alter Versorgungsbezüge - z.B. aus einer Pensionszusage seines ehemaligen Arbeitgebers - erzielt, stehen ihm ein Versorgungsfreibetrag und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag zu. Beginnt die Zahlung des Versorgungsbezugs 2007, belaufen sich der Versorgungsfreibetrag auf 36,8 % der Versorgungsbezüge (höchstens aber 2.760 EUR) und der Zuschlag auf 828 EUR.
Laut Bundesfinanzhof (BFH) werden diese Freibeträge nur gewährt, wenn die Versorgungsbezüge auf Einnahmen aus einer früheren nichtselbständigen Arbeit basieren. Erhält aber jemand Versorgungsrente, der früher freiberuflich für ein Unternehmen tätig war, werden die Versorgungsbezüge mit ihrem vollen Betrag als sonstige Einkünfte besteuert. Auf den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag hat der Freiberufler keinen Anspruch.
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