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Tilgungskosten für Bafög steuerlich geltenden machen

Wenn einstige Studenten ihr Bafög-Darlehen zurückzuzahlen beginnen, sollten sie die Tilgungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.

Zwar sind bisher diese Kosten weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten steuerlich anerkannt, doch am Bundesfinanzhof (BFH) werde derzeit ein entsprechendes Verfahren verhandelt (Aktenzeichen: VI R 41/05), so der NVL. Wird Betroffenen die Anerkennung ihrer Kosten durch das Finanzamt abgelehnt, sollten sie darum dagegen Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung durch den Bundesfinanzhof beantragen.

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