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Tausche Immobilie gegen Rente

Eltern können ihren Kindern voraussichtlich noch bis Ende 2007 Immobilien gegen eine Rente übertragen und der Familie hierdurch doch noch dauerhaft Steuervorteile sichern. Das geht aus einem der FTD vorliegenden vertraulichen Beschluss des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2008 hervor.

Der heftig kritisierte Regierungsentwurf sieht derzeit noch vor, dass die steuerlich privilegierte sogenannte Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen beim Grundbesitz auch für bereits abgeschlossene Verträge abgeschafft werden soll. Der Bundesrat schränkt die Änderung hingegen auf Geschäfte ab 2008 ein und will für vorherige Vereinbarungen Bestandsschutz gewähren.

Sofern sich der Vorschlag durchsetzt, müssen Familien, die solche Versorgungsleistungen bereits praktizieren, nicht aktiv werden. Wenn jedoch aktuell ein Besitzerwechsel bei Immobilien in Planung ist, lassen sich mit einer Schenkung noch in diesem Jahr gleich zwei Vorteile auf einmal erreichen. Die zeitige Übergabe rettet noch verlässlich die moderate Hausbewertung für die Schenkungsteuer. Zusätzlich lässt sich die Einkommensteuer in Erwartung des bleibenden Bestandsschutzes mindern.

Bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen setzen Kinder oder Enkel ihre privaten Zahlungen bis zum Tod der Eltern als dauernde Last voll bei den Sonderausgaben ab, und die Eltern versteuern die Rente bei meist geringerer Progression als sonstige Einnahme. Dieses Modell senkt familienintern die Abgaben an den Fiskus, und die Nachfolgeregelung ist frühzeitig und dauerhaft erledigt.

Dieses Sparmodell gelingt immer dann, wenn das übertragene Haus ausreichend Erträge abwirft, um die Zahlungen an die Eltern finanzieren zu können. Dazu braucht der Nachwuchs noch nicht einmal Mieten zu kassieren. Ausreichend ist bereits, wenn etwa das Kind mit seiner Familie in das frisch erhaltene Heim selbst einzieht und sich hierbei die bisher gezahlte Miete erspart. Diese ersparte Miete gilt dann als Ertrag.

Der Ansatz von dauernden Lasten lohnt sich generell, wenn der Nachwuchs mehr verdient als die Eltern. Benötigt wird hierzu nur der Notartermin bis Silvester 2007. Sollte sich der Vorschlag des Bundesrats nicht durchsetzen, war die Mühe dennoch nicht vergeblich. Neben der geringeren Schenkungsteuer sieht der Regierungsplan eine Schonfrist für das Modell bis Ende 2012 vor

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