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Steuerrecht: Steuern können auch unwissend hinterzogen werden

Wer fällige Zinsen aus Bundesschatzbriefen des Typs "B" (nach 7 Jahren) sofort wieder in neue Bundespapiere investiert und denkt, diese darum nicht versteuern zu müssen, weil sie seinem Konto ja nicht gutgeschrieben worden seien, hat im steuerlichen Sinne keine "Hinterziehung" begangen, die strafbar wäre. Das Finanzgericht München sah zwar einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Steuerregeln, nicht aber Vorsatz. (AZ: 9 K 4683/05)

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