Schon seit 2006 können Privathaushalte Handwerksarbeiten von der Steuer absetzen. Insgesamt 600 Euro bei einer Maximalrechung von 3.000 Euro werden bei der Steuererklärung von der Steuerschuld abgezogen. Diese Unterstützung können Mieter wie auch Haus- oder Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen.
Alle handwerklichen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus, in der Wohnung und auf dem Grundstück werden gefördert: Beispielsweise der Maler, Fliesenleger, Elektriker, Klempner, Maurer oder Wegebauer. Die Steuerersparnis gilt jedoch nur für die Arbeitskosten, nicht berücksichtigt werden vom Finanzamt Materialkosten.
Übrigens gibt es den gleichen Steuerbonus auch für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen: Kommt beispielsweise einmal pro Woche eine Putz- oder Haushaltshilfe oder wird der Rasen gemäht, können Sie bis zu 600 Euro im Jahr von der Steuer absetzen.
Voraussetzung ist: Die Tätigkeiten erfordern keine besonderen Fachkenntnisse.
Auch für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger im Privathaushalt werden vom Finanzamt solche Dienstleistungen berücksichtigt. Bis zu 1.200 Euro im Jahr sind dann gesamt absetzbar.
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