Eltern können Steuern auf Kapitalerträge sparen, indem sie die Freibeträge ihrer Kinder nutzen. Damit das möglich ist, muss die Anlage jedoch auf das Kind übertragen werden, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Wenn Kinder nur Einnahmen aus Kapitalvermögen haben, steht ihnen der volle Freibetrag in Höhe von 8501 Euro zu - bis zu dieser Grenze sind Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalerträgen steuerfrei.
Dieser setzt sich aus dem Grundfreibetrag von 7664 Euro, dem Sparerfreibetrag von 750 Euro, der Werbungskostenpauschale von 51 Euro und dem Sonderausgaben- Pauschbetrag von 36 Euro zusammen. Bei einer Verzinsung von 4 Prozent fallen nach Angaben des Verbands also keine Steuern an, wenn das angelegte Vermögen die Summe von 212 525 Euro nicht überschreitet.
Laut dem Verband sind Schenkungen an Kinder bis zum Betrag von 205 000 Euro steuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden.
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