Schon bei der Steuererklärung für 2006 müssen zahlreiche Neuregelungen beachtet werden.
Gestrichen wurden vor allem Vergünstigungen. Aber Sie können auch profitieren: zum einen von den "haushaltsnahen Dienstleistungen", die in größerem Umfang als bisher abzugsfähig sind, zum anderen von den Kinderbetreuungskosten.
Neben den guten gibt es auch schlechte Nachrichten. Diese Vergünstigungen wurden ab dem 01.01.2006 gestrichen:
Bisher war bei der Umsatzsteuer in den alten Bundesländern die Istbesteuerung bis zu einem Vorjahresumsatz von 125.000 Euro möglich. Diese Grenze wird ab 2006 auf 250.000 Euro verdoppelt. Die in den neuen Bundesländern geltende höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro wird über den 31.12.2006 hinaus verlängert.
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