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20.01.2007 Steuerliche Neuregelungen 2006-2008: Was Sie bereits bei...

Schon bei der Steuererklärung für 2006 müssen zahlreiche Neuregelungen beachtet werden.
Gestrichen wurden vor allem Vergünstigungen. Aber Sie können auch profitieren: zum einen von den "haushaltsnahen Dienstleistungen", die in größerem Umfang als bisher abzugsfähig sind, zum anderen von den Kinderbetreuungskosten.

  • Alle Steuerzahler:
    Haben Sie sich für bestimmte häusliche Tätigkeiten professionelle Hilfe geholt, können Sie bis 600 Euro für "haushaltsnahe Dienstleistungen" von Ihrer Steuerschuld abziehen. Für Pflegeleistungen erhöht sich der Betrag auf 1.200 Euro. Zusätzlich können Sie bis zu 600 Euro von Ihrer Steuerschuld abziehen, wenn Sie für Ihren Privathaushalt Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen.
  • Eltern:
    Steuermindernd sind Kosten für die Kinderbetreuung bis zu 4.000 Euro pro Kind. Bei Kindern zwischen drei und sechs Jahren dürfen alle Eltern Betreuungskosten geltend machen. Für Kinder bis vierzehn Jahre gibt es den Abzug nur bei Doppelverdienern bzw. einem berufstätigen Alleinerziehenden. Die Betreuungskosten sind zwar vom ersten Euro an abzugsfähig, aber leider nur zu zwei Dritteln. Ein Drittel der Kosten werden also in jedem Fall von den Eltern allein getragen.

Neben den guten gibt es auch schlechte Nachrichten. Diese Vergünstigungen wurden ab dem 01.01.2006 gestrichen:

  • Eigenheimbesitzer:
    Die Eigenheimzulage wurde für Bauanträge und Kaufverträge ab dem 01.01.2006 abgeschafft. Außerdem wird die laufende Eigenheimzulage künftig nicht mehr auf ein Folgeobjekt übertragbar sein. Wer innerhalb des Förderzeitraums umzieht, geht fortan leer aus.

  • Arbeitnehmer:
    Die Steuerfreiheit von Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses wurde abgeschafft (auch zuvor nur teilweise steuerfrei).
    Ebenfalls gestrichen wurde die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
    Ferner ist auch die Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtsbeihilfen entfallen (auch zuvor nur teilweise steuerfrei).
  • Vermieter:
    Die degressive AfA für Mietwohngebäude gibt es nicht mehr, wenn der Bauantrag oder der Kaufvertrag nach dem 31.12.2005 datiert ist.
  • Alle Steuerzahler:
    Steuerberatungskosten, die auf den privaten Teil der Steuererklärung (Mantelbogen und Anlage Kind) entfallen, dürfen nicht mehr als Sonderausgaben angerechnet werden.
    Der Handel mit Tankquittungen wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet. Diese Änderung trat am 05.05.2006 in Kraft.
  • Kapitalanleger:
    Rückwirkend zum 11.11.2005 wurde der Abzug von Verlusten aus Steuersparfonds stark eingeschränkt.
  • Selbstständige:
    Anschaffungskosten für Wertpapiere können erst zum Zeitpunkt der Veräußerung als Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese Vorschrift gilt für Anschaffungen ab dem 05.05.2006.
    Die degressive AfA wird vom 01.01.2006 bis 31.12.2007 auf 30% (jetzt: 20%) angehoben, dann wieder auf 20% reduziert.
    Die 1%-Regelung zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils bei Firmenwagen dürfen Sie nur noch anwenden, wenn der Pkw zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Arbeitnehmer sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Bisher war bei der Umsatzsteuer in den alten Bundesländern die Istbesteuerung bis zu einem Vorjahresumsatz von 125.000 Euro möglich. Diese Grenze wird ab 2006 auf 250.000 Euro verdoppelt. Die in den neuen Bundesländern geltende höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro wird über den 31.12.2006 hinaus verlängert.

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