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05.04.2007 Steuerkontrollen - Der gläserne Bürger kommt

Am 1. Juli ist es so weit. Jeder Bürger – vom Baby bis zum Greis – bekommt dann vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine persönliche Steueridentifikationsnummer (TIN). Diese wird zentral verwaltet, ein Leben lang gespeichert und erst 20 Jahre nach dem Tod wieder gelöscht. Die Kontrolle des Fiskus wird damit lückenlos, der gläserne Bürger Realität.

Diese Nummer soll ein wesentlichen Beitrag zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens leisten, Bürokratie abbauen und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöhen. Inoffiziell dient sie allein der besseren Kontrolle des Fiskus über die Bürger.

Um Schwarzgeld leichter aufzuspüren, will die deutsche Finanzverwaltung Einblicke in in- und ausländische Konten der Bürger. Auch alle anderen Behörden erhalten damit die Möglichkeit, einen Abgleich und Austausch von Daten vorzunehmen, um etwa Sozialmissbrauch aufzudecken. Künftig geraten alle Steuerpflichtigen, Empfänger von staatlichen Leistungen und auch Rentner ins Visier.

Die bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer wird aus elf Ziffern bestehen und die bisherige Steuernummer (zwölf Ziffern) ersetzen, was Sachverhalte flächendeckend schneller transparent macht.

Bisher wird die Steuernummer nicht dauerhaft vergeben, sondern jedem Steuerzahler bei Umzügen je nach Bundesland und Finanzamt neu erteilt. Geplant ist auch, dass die Bürger die neue Nummer bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben müssen.

Mit der Steueridentifikationsnummer soll dem Fiskus ermöglicht werden, den Sprung ins digitale Zeitalter zu schaffen und Steuererklärungen wie Verwaltungsabläufe elektronisch zu erledigen. Sie dient ihm aber auch zur besseren Kontrolle der Bürger, sowie bei der Suche nach unversteuerten Einnahmen.

Aber auch jede andere Behörde erhält die Möglichkeit, einen Abgleich und Austausch von Daten vorzunehmen, um etwa Sozialmissbrauch aufzudecken. Werden von den Beamten dabei Unregelmäßigkeiten entdeckt, droht die Rückzahlung der Sozial- und Fördergelder.

Die Finanzverwaltung will aber vor allem mit der neuen Identifikationsnummer den Umsatzsteuerbetrug eindämmen. Denn immer wieder haben sich in der Vergangenheit real existierende, aber auch fiktive Unternehmen gleich bei mehreren Finanzämtern registrieren lassen, um sich Vorsteuern mehrfach erstatten zu lassen. Da jedes Bundesland bisher eine eigene Steuernummer vergibt, ist ein Datenabgleich unter den Ämtern derzeit nur mit zeitraubenden Abfragen und Ermittlungen möglich. Hier soll die bundeseinheitliche Identifikationsnummer Abhilfe schaffen.

Steuerzahler machen sich auch mit Kleinigkeiten schnell verdächtig, wenn etwa ein Steuerzahler geringe Kapitaleinkünfte angibt, aber hohe Kosten für Vermögensberatung absetzen will. Dies wird von den Beamten als Hinweis auf geheime Depots gewertet. Ein weiteres Indiz ist auch hohes Einkommen des Steuerzahlers. Je höher das Einkommen des Steuerpflichtigen, umso häufiger schaut sich das Finanzamt die Steuererklärung genauer an.

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