Die Abgabe einer Steuererklärung kann viel Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen. Doch wer seine Steuererklärung online über das Internet-Portal „Elster“ (Elektronische Steuererklärung) abgibt, kommt deutlich schneller zu seinem Steuerbescheid. Außerdem muss nicht jeder einzelne Beleg vorgelegt werden. Das wissen immer mehr zu schätzen. In den letzten Jahren schickten knapp eine Million Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen per Internet an das Finanzamt.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich meine Steuererklärung über Elster abgebe? Da Elster-Steuererklärungen in den Finanzämtern bevorzugt bearbeitet werden, erhalten Sie Ihren Steuerbescheid sehr schnell, meist innerhalb von vier Wochen. Bei Papiererklärungen dauert es dagegen nicht nur länger, sondern es besteht auch die Gefahr, dass sich der Sachbearbeiter bei der Übertragung Ihrer Daten vertippt. Da die Steuererklärungen via Internet jedoch bereits zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung auf formale Richtigkeit geprüft werden, fragen die Finanzämter in diesen Fällen seltener nach. Noch etwas: Die Finanzämter verzichten bei Steuererklärungen via Internet in der Regel auf die Vorlage von Belegen. Nur wenn dies zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen Sie Ihre Belege auf dem Postweg nachschicken.
Welche Belege müssen auch bei Elster eingereicht werden? Belege müssen Sie immer dann nachreichen, wenn Sie Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld erhalten haben. Auch im Fall von bereits gezahlter Zins- oder Kapitalertragsteuer und anrechenbarem Solidaritätszuschlag müssen Sie eine Steuerbescheinigung Ihrer Bank einreichen. Bei Spenden, die steuerlich berücksichtigt werden sollen, ist eine Spendenbescheinigung notwendig. Bei Zahlungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege-, Kinderbetreuungs- und Handwerksleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG sind eine Rechnung und ein Kontoauszug notwendig. Ihre Elster-Erklärung kann also nur zeitig im Finanzamt bearbeitet werden, wenn Sie diese Belege auf dem Postweg übermitteln. Alle anderen Belege über Werbungskosten, zum Beispiel für Fachbücher oder Weiterbildungsmaßnahmen oder Sonderausgaben, müssen Sie dem Finanzamt nur vorlegen, wenn Sie hierzu extra aufgefordert werden. Doch selbst wenn Sie Ihre Steuererklärung per Elster ans Finanzamt übermitteln, müssen Sie sämtliche Belege über steuersparende Ausgaben aufheben, bis Sie Ihren Steuerbescheid in den Händen halten.
Wie funktioniert die Übermittlung der Steuererklärung bei Elster? Zur Online-Übermittlung Ihrer Steuererklärung müssen Sie entweder eine kostenlose CD des Finanzamts auf Ihrem Computer installieren oder Sie laden sich die aktuelle Elster-Version aus dem Internet unter www.elsterformular.de auf Ihren Rechner. Auf Ihrem Monitor erscheint anschließend das Einkommensteuerformular, das Sie über Ihren Computer ausfüllen können. Elster bietet auch allgemeine Eingabehilfen. Geldwerte Tipps und Tricks sind nicht dabei. Für den Steuerlaien lohnt sich die Lektüre von Guter Rat oder der Kauf einer gängigen Steuersoftware. Programme wie Taxman oder Quicksteuer führen mit zahlreichen Tipps durch die Steuererklärung und ermöglichen dann, die fertige Steuererklärung per Elster ans Finanzamt zu übermitteln.
Muss ich mich zum Elster-Verfahren extra anmelden? Wer seine Steuererklärung papierlos erledigen möchte, muss beim Finanzamt eine elektronische Authentifizierung beantragen. Nach seiner Registrierung bekommt er ein elektronisches Zertifikat. Wer diese Zertifikats-Datei auf seinem Rechner hat und seine zugeteilte persönliche PIN-Nummer eingibt, kann die Erklärung damit »unterschreiben«. Alternativ ist auch möglich, nach dem Online-Versand eine komprimierte Steuererklärung auszudrucken, zu unterzeichnen und per Post an das Finanzamt zu schicken.
Was muss ich tun, wenn ich einen Fehler bemerke? Ist Ihnen beim Ausfüllen ein Fehler unterlaufen, haben Sie vergessen, bestimmte Einnahmen oder Ausgaben zu erfassen oder haben Sie das Kreuzchen bei der Wahl der Veranlagungsform falsch gesetzt und die elektronische Erklärung ist bereits auf dem Weg ans Finanzamt, ist das kein Problem, solange Sie noch keinen Steuerbescheid erhalten haben. Schicken Sie die Elster-Erklärung erneut übers Internet ans Finanzamt und es wird automatisch diese neu übermittelte Erklärung bearbeiten.
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