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18.03.2007 Steuererklärung - Leicht verdientes Geld

Bei vielen Arbeitnehmern ist die Steuererklärung ganz einfach. Meist reicht das Ausfüllen des Formulars. Etwas umfangreicher ist es für Verheiratete und Eltern, hier werden noch zusätzliche Angaben und Nachweise benötigt. Dennoch lohnt sich der Aufwand fast immer. da die vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt gezahlte Lohnsteuer in der Regel höher ist als der nach Abrechnung fürs ganze Jahr fällige Betrag. Durchschnittlich 900 Euro zahlten etwa Berliner Finanzämter an erklärungswillige Arbeitnehmer zurück, die eine Steuererklärung abgegeben hatten.

Neu gestaltete Vordrucke
Die Formulare für die Steuererklärung sind neu in grün und weiß gestaltet und liegen in Kurz- und Langfassung vor. Für viele Arbeitnehmer reicht die Kurzfassung. Wenn Zins-, Miet- und andere Einnahmen einzutragen sind, wird die Langfassung nötig. Auch Posten wie Unterhaltszahlungen an Ex-Gatten oder Kosten für Haushaltshilfe oder Handwerker lassen sich nur mit der Langfassung der Steuererklärung geltend machen.

Erstattung oft ganz ohne Quittungen
Der schnellste Weg zur Steuererklärung bei einfachen Fällen ist Handarbeit. Beim Finanzamt gibt es die notwendigen Vordrucke, und die erforderlichen Daten sind schnell eingetragen und von der Lohnsteuerbescheinigung abgeschrieben. Häufig lohnt die Steuererklärung sogar dann, wenn gar keine Werbungskosten entstanden und auch sonst keine Vergünstigungen in Sicht sind. Eine Steuererstattung bekommen Arbeitnehmer schon, wenn sie nur ihre Kirchensteuerzahlungen ins Formular eintragen. Schwieriger wird es bei Ehepaaren. Sie müssen entscheiden, ob eine gemeinsame oder zwei getrennte Steuererklärungen günstiger sind. Auch für Eltern gibt es Spielraum. Das Finanzamt prüft bei Ihnen, ob nicht die Freibeträge für Kinder günstiger sind als das während des Jahres erhaltene Kindergeld. Allerdings wird das erst ab einem recht hohen Nettoverdienst interessant.

Berechnung vom Finanzamt
Fahrtkosten und andere so genannte Werbungskosten lassen sich recht problemlos eintragen. Dabei wird die Zahl der Arbeitstage mit der Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstelle verrechnet. Die dafür zu berücksichtigenden Kosten kalkuliert das Finanzamt selbst. Seit 2007 sind jedoch neue Regelungen zu den Fahrtkosten in Kraft getreten. Sie machen sich vor allem in drastischen Kürzungen der Pendlerpauschale bemerkbar. Auch Fachliteratur und sonstige Werbungskosten machen kaum Schwierigkeiten: Beträge zusammenrechnen, Summe ins Formular eintragen und Kopien der Quittungen beifügen. Es lohnt sich wirklich, die entsprechenden Quittungen aufzubewahren und bereits übers Jahr immer mal wieder zu ordnen, damit lässt sich das ganz große Chaos am Jahresende vermeiden.

Beratung mit Sicherheit
Sollten Sie mit höheren Rückzahlungen rechnen oder kompliziertere Angaben machen müssen, lohnt sich der Weg zum Steuerberater. Er garantiert die Nutzung aller steuerlichen Chancen. Unterläuft ihm doch mal ein Fehler, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Jeder Steuerberater hat eine Haftpflichtversicherung, die für die Folgen von Fehlern aufkommt.

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