Ihren Steuerbescheid können Steuerzahler– zumindest teilweise – offen halten, wenn sie auf ein laufendes Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH), dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen. 2006 legten 5,89 Millionen Bürger Einspruch gegen Steuerbescheide ein, 31 Prozent mehr als im Vorjahr.
Worüber die Gerichte entscheiden müssen - Anhängige Verfahren im Überblick:
Pendlerpauschale
Die obersten Finanzrichter prüfen, ob die Neuregelung der Entfernungspauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2007 verfassungswidrig ist. Konkret: Liegt die Entscheidung, die Arbeitssphäre „am Werkstor“ beginnen zu lassen und damit die Kosten für die Wegstrecke als gemischt veranlasste Aufwendungen und nicht mehr als Werbungskosten zu berücksichtigen, im Rahmen des verfassungsrechtlich anerkannten Gestaltungsraums des Gesetzgebers (BFH, Az. VI R 17/07)?
Arbeitszimmer
Geklärt werden muss, ob ein Büro, das in einem Mehrfamilienhaus auf einer anderen Etage als die Privatwohnung liegt, als außerhäusliches Büro gilt. Dann wären die Kosten auch nach 2006 in voller Höhe abziehbar – selbst wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (BFH, Az. XI R 34/07).
Studienkosten
Zur Entscheidung steht, ob die derzeit geltende Rechtslage verfassungswidrig ist. Derzeit sind Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben (maximal 4000 Euro pro Jahr) abzugsfähig. Der Bund der Steuerzahler will in dem Musterverfahren erreichen, dass die Kosten wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt werden (BFH, Az. VI R 14/07).
Solidaritätszuschlag
Anhängig ist ein Verfahren gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags als Dauermaßnahme. Ursprünglich sollte mit den Mehreinnahmen – solange erforderlich – der Aufbau der neuen Bundesländer finanziert werden (BVerfG, Az. 2 BvR 1708/06).
Kindergeld
Auch für volljährige Kinder können Eltern Kindergeld erhalten, wenn deren Einkünfte und Bezüge maximal 7680 Euro (im Jahr 2007) betragen. Zu klären ist, ob außer Sozialversicherungsbeiträgen auch Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag den maßgeblichen Grenzbetrag mindern (BFH, Az. I R 2/07).
Familienverträge
Zur Entscheidung steht die Anerkennung von Darlehensverträgen mit der Ehefrau und den Kindern. Leitfrage: Kann der Schuldzinsenabzug versagt werden, weil Regelungen zur Laufzeit des Kredits sowie über Art und Zeitpunkt der Rückzahlung fehlen (BFH, Az. III R 99/06)?
Immobilienkredit
Häufig werden Lebensversicherungen verwendet, um ein Immobiliendarlehen zu besichern. Hier geht es konkret um den Fall, dass die Beiträge zur Lebensversicherung fremdfinanziert werden. Der BFH muss nun prüfen, ob auch die Zinsen für das Darlehen als Werbungskosten abziehbar sind (BFH, Az. IX R 62/07).
Kirchensteuer
Trotz Halbeinkünfteverfahren unterliegen Dividenden und Spekulationsgewinne in voller Höhe der Kirchensteuer. Auf dem Prüfstand steht, ob diese Vorgehensweise gegen die Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip verstößt (BFH, Az. I R 2/07).
Garantiezertifikate
Strittig ist, ob Indexzertifikate mit einer zugesagten Mindestrückzahlung des Kapitalvermögens von nur 10,26 Prozent als Finanzinnovationen gelten und demnach die Einnahmen aus der Veräußerung stets steuerpflichtig sind (BFH, Az. VIII R 53/05).
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