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Steuerberatungskosten weiter abrechnen

Steuerberatungskosten sind seit Anfang des Jahres 2006 nur noch teilweise von der Steuer abziehbar. Jedoch sind gegen diese Neuregelung mehrere Klagen anhängig.

Unter anderem gibt es ein Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 5 K 186/07). Daher rät die Organisation in Berlin Betroffenen, ihre privaten Steuerberatungskosten sowie die Kosten für das Ausfüllen der Formulare weiter als Sonderausgaben geltend zu machen. Lehnt das Finanzamt den Steuerabzug ab, können Steuerzahler Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Das Finanzamt muss diesem Antrag entsprechen.

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