Künftig können Spenden wahrscheinlich in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamteinkommens von der Steuer abgesetzt werden, erklärte die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin.
Bisher gab es unterschiedliche Grenzen für religiöse Spenden (fünf Prozent) und Spenden, die für mildtätige, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke bestimmt sind (zehn Prozent). Diese Unterscheidung solle künftig wegfallen.
Den Angaben zufolge gibt es eine neue Regelung auch bei Spenden bis zu 200 Euro. Hier ist keine Zuwendungsbestätigung der empfangenen Organisation mehr nötig, es reicht der Bareinzahlungsbeleg der Bank oder der Beleg des Überweisungsformulars. Die Regelung, die der Bundestag vor der Sommerpause beschlossen hat, soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gelte als sicher.
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