Eine höhere Bewertung ihres Vermögens müssen Besitzer von Immobilien einkalkulieren, das sie künftig vererben oder verschenken. Die verbleibende Frist zu steuersparenden Nachfolgeregelungen sollte genutzt werden, da die Verfassungsrichter die derzeit günstigen Regeln nur noch bis höchstens Ende 2008 akzeptieren. Doch der Gesetzgeber kann auch schon vorher aktiv werden. Deshalb sollte man die Zeit noch nutzen.
Bisher Im Durchschnitt können Grundstücke bisher mit 50 und im Extremfall sogar nur mit 20 Prozent des aktuellen Preises übertragen werden. Das erfolgt auf Grundlage der pauschalen Berechnung, wonach bei Gebäuden unabhängig von Lage, Art und Ausstattung die 12,5-fache Jahreskaltmiete maßgebend ist. Ein 20-prozentiger Aufschlag kommt bei Ein- und Zweifamilienhäusern noch hinzu. Bis zu 25 Prozent sind als Minusposten wegen Altersminderung abziehbar. Die Zuwendung innerhalb der Familie bleibt daher oft unter dem Freibetrag von 205.000 Euro je Kind und damit steuerfrei. Schulden die auf dem Haus lasten, mindern den Wert sogar noch zusätzlich.
Die Verfassungsrichter halten nun aber genau dieses Verfahren für unzulässig, sodass es hier zu einer völlig neuen Art und Weise der Ermittlung des realen Hauswertes kommen wird. Der kann dann im Durchschnitt doppelt und im ungünstigen Fall sogar dreimal so hoch wie bisher sein.
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