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06.02.2007 Schenkung vorziehen: geschlossene Immobilienfonds

Auch für Anleger in geschlossenen Immobilienfonds wird sich einiges ändern: Die anteiligen Werte an Büropark oder Einkaufszentrum werden sich hier künftig erhöhen. Als Faustregel gilt: Günstiger als derzeit wird es nicht mehr, den Besitz zu verschenken - auch wenn Karlsruhe durchaus Vorteile bei der Grundbesitzbesteuerung für zulässig hält. Besitzer von Immobilien und Fonds im Ausland ist derzeit noch der Verkehrswert von Haus oder Fondsanteil zum Zeitpunkt von Erbschaft oder Schenkung gültig. Doch wird der Europäische Gerichtshof diesen Nachteil eventuell in Kürze als Verstoß gegen EU-Recht einschätzen.

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