Seit 2006 sind private Steuerberatungskosten nicht mehr absetzbar. Zunächst wird es dabei auch bleiben. Das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 10 K 103/07) hat in einer Entscheidung dieses Jahr klargestellt, dass die entsprechende Steueränderung verfassungsgemäß sei.
In der Begründung verwiesen in ihrer Begründung darauf, dass eine grosse Anzahl Steuerpflichtiger ihre Erklärung ohne die Hilfe von Experten anfertigen würden. Außerdem vertraten Sie den Standpunkt, dass der überwiegende Teil der komplizierten Vorschriften die Einkunftsermittlung beträfen und die Kosten dafür auch weiterhin abziehbar seien.
Steuerberatungskosten trotzdem geltend machen
Das abschließende Urteil zu diesen Kosten ist noch nicht gefällt. In der nächsten Instanz wird sich der Bundesfinanzhof mit dem Sachverhalt auseinander setzen.
Es lohnt sich also noch immer, die privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben geltend zu machen. Da jedoch dazu kein Feld in der Steuererklärung mehr vorhanden ist, muss ein entsprechender selbst formuliert beigefügt werden. Im Falle eines ablehnenden Bescheides sollte dann mit Berufung auf die weiteren anhängigen Verfahren am FG Baden-Württemberg (Aktenzeichen 5 K 186/07) und am FG Düsseldorf(Aktenzeichen 1 K 3692/07 E) Einspruch eingelegt werden. Gleichzeitig sollte mit dem Einspruch das Ruhen des Verfahrens bis zu einem höchstrichterlichen Urteil beantragt werden.
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