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29.03.2007 Pendlerpauschale: Peinliche Schlappe für die Regierung

Auch das Finanzgericht des Saarlandes hält wie bereits das Niedersächsische Finanzgericht die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Das Gericht urteilte am Dienstag, dass die Neuregelung ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes sei. das Gericht sieht außerdem in der Kürzung einen Verstoß gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Da in Fällen, in denen beide Ehegatten berufstätig seien, die Wahl des Wohnsitzes nicht allein von privaten Erwägungen abhängt (Az. 2 K 2442/06).

Seit Jahresbeginn kann die Kilometerpauschale von 30 Cent nur noch vom 21. Entfernungskilometer an von der Steuer abgesetzt werden. Der Bund erhofft sich mit dieser Kürzung etwa fünf Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen. Bereits Anfang März hatte das Niedersächsische Finanzgericht dies als verfassungswidrig bezeichnet. Nun muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung entscheiden.

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