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Nur noch 2 Wochen - Wer ist verpflichtet eine Steuererklärung...

Sie sind verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn Sie zum Beispiel einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen oder wenn Sie und Ihr Ehepartner arbeiten und bei einem von Ihnen die Steuerklasse V oder VI auf der Lohnsteuerkarte steht.

Im Umkehrschluss heißt das: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, braucht auch keine abgeben. Als Arbeitnehmer beispielsweise zieht Ihnen der Arbeitgeber jeden Monat Lohnsteuer ab und bezahlt so Ihre Steuerschuld. Damit ist für Sie steuerlich alles erledigt und Sie müssen sich dann gar nicht weiter mit dem Finanzamt auseinandersetzen.

Haben Sie aber während eines Jahres zum Beispiel hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen oder auch geheiratet, lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Da Sie dann mit einer Steuererstattung rechnen können.

Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sollte diese für ein Kalenderjahr spätestens am 31.5. des nachfolgenden Kalenderjahres dem Finanzamt vorliegen. In der Regel hat das Finanzamt jedoch nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder Wochen später eintrifft. Bei noch späterer Abgabe müssen Sie allerdings mit Sanktionen rechnen. Beantragen Sie darum lieber rechtzeitig eine Fristverlängerung, wenn Sie für Ihre Steuererklärung noch mehr Zeit brauchen.

Bearbeitet ein Steuerberater Ihre Steuererklärung, hat er bis zum 31.12. Zeit für die Abgabe. Dies gilt übrigens auch, wenn ein Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung bearbeitet (BFH-Urteil vom 11.4.2006, VI R 64/02, BStBl. 2006 II S. 642).

Eine Fristverlängerung bis zum 31.12. ist meist unproblematisch möglich. Sie können Ihren Antrag auf Fristverlängerung beispielsweise mit noch fehlenden Unterlagen, längerer Abwesenheit, eigener Erkrankung oder Erkrankung eines Familienmitglieds begründen.

Ihre Steuererklärung muss dann am 31.12., 24:00 Uhr, beim Finanzamt sein. Es reicht nicht, wenn Sie Ihre Steuererklärung erst am 31.12. losschicken. Sie können aber Ihre Unterlagen auch noch bis 24:00 Uhr in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamts werfen.

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