Seitdem der Bundesfinanzhof (BFH) "ernstliche Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale geäußert hat, hoffen viele Pendler darauf, dass sie künftig auch wieder die Fahrtkosten für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Steuer absetzen können. Doch die Entscheidung des BFH bringt den Pendlern auch Unklarheit, denn wie sollen sie mit der neuen Sachlage konkret umgehen? Experten halten es für möglich, dass bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit zwei Jahre vergehen.
Für den weitaus größten Teil wird die gekürzte Pendlerpauschale jedoch 2008 aktuell, wenn sie ihre Einkommenssteuererklärung abgeben. Wenn bis dahin das Bundesverfassungsgericht noch keine Entscheidung getroffen hat, rät Wolfgang Bormann, Vorsitzender der Bezirksgruppe Mainz des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz auch Pendlern, die einen Anfahrtsweg von weniger als 20 Kilometern haben, die Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. "Nach Lage der Dinge wird das Finanzamt dies ablehnen; dagegen sollte man jedoch Einspruch erheben und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, um keine Zinsnachteile zu erleiden."
Genauso sollten auch diejenigen vorgehen, deren Antrag auf Lohnsteuerermäßigung abgelehnt worden ist, meint er. Der Steuerexperte rät außerdem, sich in bereits bestehende Klagen gegen die Kürzung einzuklinken. Mit Kosten oder Sanktionen hätten die Betreffenden zunächst nicht zu rechnen.
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