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19.03.2007 Neue Steueroase - Der Bausparvertrag

Das Jahr 2006 war für private und öffentlich-rechtliche Bausparkassen wenig erfolgreich, die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge sank gegenüber dem Vorjahr. Aber spätestens seit Beginn des Jahres 2007 dürfte ein Ende des Trends zu bemerken sein, denn ausgerechnet die Große Koalition in Berlin macht den Bausparkassen den Weg frei.

Der Sparerfreibetrag wurde zum Jahreswechsel von 1370 auf 750 Euro verringert. Ausnahmsweise ist diese ansonsten betrübliche Tatsache für Bausparer eventuell sogar recht interessant.

Bausparen hat eine spezielle, mehr als hundert Jahre bewährte Systematik. Zuerst wird das Geld eine Zeit lang in Sparverträgern eingefroren. Mit Erreichen der Mindestbausparsumme wird der Bausparvertrag zugeteilt. Ist der Habenzins in der Ansparphase niedrig, fallen auch nur geringere Zinskosten beim späteren Bauspardarlehen an. Bei einem Tarif mit Minisparzins bleibt man also möglicherweise unter dem Sparerfreibetrag und profitiert später vom vergleichsweise günstigen Darlehenszins.

Nur bei Verzicht auf das spätere Bauspardarlehen zahlen die Kassen mehr Habenzins oder einen zusätzlichen Bonus. Daher lohnen sich solche Tarife eher für renditeorientierte Sparer die daneben ihre Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ertragsstark unterbringen möchten. Ein höherer Darlehenspreis wirkt sich demnach nur bedingt auf die Soll- und Habenbilanz aus. Hingegen zahlen tatsächliche Bauherren den Zins aus dem Nettoeinkommen. Bei ihnen entlastet jeder Zehntel Prozentpunkt Ersparnis die Haushaltskasse.

Auf jeden Fall sollte nachgerechnet werden, ob und um wie viele Prozentpunkte ein günstiger Zinstarif die Finanzierung verbilligt. Denn wer als künftiger Eigenheimbesitzer in der Sparphase vergleichsweise hohe – selbst nach Steuern – Erträge erzielt, der braucht später evtl. weniger Kredit und spart dadurch Kosten.

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