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02.03.2007 Neue Regeln für Sparer und Anleger in Planung

Für Sparer und Anleger soll ab dem 1. Januar 2009 ein neues Steuergesetz gelten: Danach werden auf Kapitalerträge oberhalb der steuerfreien Grenze für Sparer und auf Gewinne aus Wertpapierverkäufen 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kommen dazu. Die große Koalition hat den Gesetzentwurf Anfang Februar vorgestellt.

Unter anderem sind diese Änderungen vorgesehen:

  • 25 Prozent Steuern:
    Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinnahmen werden künftig mit einheitlich mit 25 Prozent versteuert, nachdem der Freibetrag von 801 Euro für Alleinstehende (750 Euro Sparerfreibetrag und 51 Euro Werbungskosten-pauschbetrag) und 1 602 Euro für Ehepaare abgezogen wurde. Es können keine höheren Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Steuer soll von den Banken direkt an das Finanzamt überwiesen werden.
  • Dividende:
    Dividenden zählen ab 2009 beim Finanzamt in voller Höhe. Durch das Halbeinkünfteverfahren sind sie bis dahin zur Hälfte steuerfrei.
  • Wertpapierverkauf:
    Die einjährige Spekulationsfrist wird für Aktien und Fonds, die Anleger nach dem 31. Dezember 2008 kaufen, abgeschafft. Dann werden 25 Prozent auf Verkauferlöse fällig. Für, vor dem Stichtag gekaufte Papiere bleiben die Verkauferlöse nach der alten Regel steuerfrei, wenn sie länger im Depot waren als ein Jahr.
  • Steuererklärung:
    Die zuviel gezahlten Abgaben können sich Steuerzahler, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, über die Steuererklärung zurückholen.

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