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Inflationsausgleich auch bei Betriebsrente

Inflationsausgleich auch bei Betriebsrente

Über acht Millionen Betriebsrentner haben einen Anspruch auf Inflationsausgleich, und zwar gemäß § 16 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) sowie laut Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974. Maßgeblich ist dabei die Entwicklung der Verbraucherpreise. Alle drei Jahre hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob die Betriebsrenten anzuheben sind. Die Erhöhung kann lediglich bei drohender Insolvenz verweigert werden, wenn die entsprechenden Gründe dargelegt und bewiesen werden.

Was jedoch die wenigsten Betriebsrentner wissen: Die Betriebsrentenanpassung ist eine Holschuld des Betriebsrentners. Sie muss vom Versorgungsempfänger zum jeweiligen Stichtag beim Versorgungsträger angefordert werden. Allerdings verzichten viele Betriebsrentner auf die Rentenanpassung und damit auf viel Geld. Denn laut einer Erhebung des Bundesverbands der Betriebsrentner erhöhen zwei Drittel aller Unternehmen von sich aus die Betriebsrenten nicht in korrekter Höhe. Rund 54 Prozent der Arbeitgeber erhöhen die Betriebsrenten überhaupt nicht und 12 Prozent nur unzureichend.

Die Höhe der vorzunehmenden Anpassung richtet sich nach dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Kaufkraftverlust. Im Jahr 2007 betrug dieser gegenüber dem Vorjahr verhältnismäßig hohe 2,2 Prozent. Der Betriebsrentner sollte die Anpassung beim ehemaligen Arbeitgeber oder dessen Versorgungsträger entsprechend der aktuellen Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex (LHI) oder des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts anfordern.

Tipp: Betriebsrentner müssen die fälligen Erhöhungen bei ihrem Ex-Arbeitgeber einfordern und notfalls einklagen. Dabei sollten sie durchaus hartnäckig sein. Bei unzureichender oder unterlassener Anpassung der Betriebsrente muss der Rentner binnen drei Monaten Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, sonst geht sein Nachholanspruch wegen "stillschweigender Zustimmung“ verloren. Bei unzureichender Anpassung kann die Rentenhöhe unter Umständen bis zu 30 Jahre rückwirkend nachkalkuliert werden. Das kann zu einer Erhöhung von monatlich einigen Hundert Euro führen. Beispiel: In den drei Jahren von 2004 bis 2007 ist der Verbraucherpreisindex um 4,2 Prozent gestiegen. Bei einer monatlichen Betriebsrente von 1.000 Euro macht das eine Erhöhung von 42 Euro im Monat aus. Auf 30 Jahre hochgerechnet beträgt die monatliche Erhöhung sogar 420 Euro.

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