Nicht selten sind Paare, die heiraten, überversichert. Dieser Zustand kann und darf vor allem durch die Versicherten geändert werden, Verträge gekündigt und damit Geld gespart werden.
Kündigung gerechtfertigt
Eine Heirate rechtfertigt die Kündigung einzelner Policen. Dabei gilt es aber zu beachten. Dass der jüngere Vertrag mit Hinweis auf die Eheschließung zu kündigen ist. Beispielsweise bei der Nutzung einer Haftpflichtpolice für beide Ehepartner. Ebenfalls sinnvoll ist dieses Vorgehen bei der gemeinsamen Nutzung einer Hausratpolice für den neuen gemeinsamen Hausstand. Rechtschutzversicherungen bieten bei Eheschließung auch ein Sonderkündigungsrecht: Die Police mit dem geringeren Umfang darf dann gekündigt werden.
Ausgenommen sind jedoch alle Policen, die ausdrücklich nur für eine Person gelten.
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