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Gesetzentwurf zu neuer Erbschaftsteuer von Bundesregierung abgesegnet

Mit seinem Beschluss am 11. Dezember 2007 hat das Bundeskabinett die Weichen für ein neues Erbschaftsteuergesetz gestellt. Die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch der Reform zugrunde gelegten Eckpunkte tragen der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach gleicher Behandlung aller Vermögensarten Rechnung. Dabei ist es der Wille der Bundesregierung, dass dies nicht zu Steuermehrbelastungen für die Durchschnittsbürger führt. Hingegen muss derjenige, der ein außergewöhnlich hohes Vermögen erbt oder der nur entfernt beziehungsweise gar nicht verwandt ist, Steuern bezahlen. Das neue Erbschaftsteuerrecht soll im Frühjahr 2008 mit Rückwirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Für das Jahr 2007 kann gewählt werden, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll, jedoch dies nur unter Beibehaltung des bisherigen Freibetrages.

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