Die aktuellen Vorschläge zur Erbschaftsteuerreform sehen bei vererbten Geldvermögen steigende Freibeträge und sinkende Tarife für die engste Familie vor. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).
Geplant ist demnach, dass der Freibetrag für die Steuerklasse I ab 2008 auf bis zu 500.000 Euro steigt. Derzeit dürfen der Ehepartner 307.000 Euro und jedes Kind 205.000 Euro steuerfrei stellen. Für den Nachwuchs bedeutet dies einen fast doppelt so hohen Betrag, der steuerfrei geerbt werden kann. Enkel profitieren von der geplanten Reform sogar noch mehr. Bislang erhalten sie zwar dieselben Steuersätze wie Kinder, aber mit 51.200 Euro einen deutlich geringeren Freibetrag. Das neue Gesetz sieht nun vor, dass zwischen Enkeln und Kindern kein Unterschied mehr gemacht wird, wodurch sich der Freibetrag für Enkelkinder nahezu verzehnfachen würde.
Zusätzlich soll der Tarif für das über den Freibeträgen liegende Vermögen sinken. Die Sätze liegen aktuell in einer Bandbreite zwischen 7 und 30 Prozent, ab 2008 sollen es nur noch 6 bis 18 Prozent sein. Sowohl der höhere Freibetrag als auch die geringeren Steuersätze sorgen für eine massive Steuerentlastung bei Geldpräsenten und Depots im Nachlass.
Die Änderungen sind jedoch nicht generell gültig. Für z.B. Unverheiratete, Eltern, Geschwister, Neffen oder Nichten sowie Cousinen und Cousins sind sie nicht nutzbar. Die Steuersätze sollen sogar auf mindestens 30 Prozent angehoben werden. So bleiben laut FTD beim Cousin oder dem Lebenspartner nur 5200 Euro steuerfrei. Der Freibetrag für Geschwister oder Schwiegerkinder fällt mit 10.300 Euro allerdings auch nicht viel üppiger aus. Erbt etwa der Neffe 50.000 Euro, kostet das ab 2008 rund 12.000 Euro Abgaben. Derzeit sind es nur 4800 Euro.
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