Die Weichen für die Reform der Unternehmenssteuern sind gestellt: Das Bundeskabinett billigte den auch in der großen Koalition teils heftig umstrittenen Gesetzentwurf.
Die Ministerriege stimmte nach Angaben aus dem Finanzministerium am Mittwoch dem Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) zu. Dieser sieht im Kern vor, ab Anfang 2008 die Steuerlast für Kapitalgesellschaften um rund neun Prozentpunkte auf knapp 30 Prozent zu senken. In vergleichbarer Höhe könnten sich dann auch große Personengesellschaften besteuern lassen. Ändern soll sich zudem die Besteuerung privater Kapitalerträge. Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften sollen künftig generell, allerdings erst ab Anfang 2009, mit einer einheitlichen Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegt werden.
„Nicht ins Koma sparen“
Steinbrück sagte, mit der Reform werde die finanzielle Handlungsfähigkeit für den Staat zurück gewonnen, ohne dass man sich „ins Koma“ spare. Ziel sei, mehr Anreize für Investitionen zu schaffen und einer Erosion auf der Steuerbasis entgegen zu wirken. Die steuerlichen Verschiebebahnhöfe – Gewinne ins Ausland zu verlagern und Verluste in Deutschland geltend zu machen – würden auf ein Minimum reduziert. Schätzungen gingen davon aus, dass durch diese Form der Fiskalpolitik etwa 100 Milliarden Euro legal am Fiskus vorbei geschleust wurden. Der Finanzminister ist ferner überzeugt, dass die Reform auch starke Elemente der Mittelstandsförderung enthält.
Glos will nachbessern
Wirtschaftsminister Michael Glos forderte jedoch Nachbesserungen für den Mittelstand. Der CSU-Politiker beklagt nach wie vor Nachteile für kleine und mittlere Unternehmen. Nach seinen Worten wurden die im vergangenen Sommer vereinbarten Eckpunkte zwar umgesetzt. Er kritisiert aber, die Zusage einer mit der Reform ebenfalls verbundenen Mittelstandskomponente sei nicht eingehalten. Etliche Unternehmen seien von der Gegenfinanzierung betroffen, vor allem von der Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen. Widerstand in den parlamentarischen Beratungen kündigten die SPD-Linken an. Sie kritisieren die für 2008 geplanten Steuersenkungen als ungerechtfertiges „Milliarden-Geschenk“ für Unternehmen. Auch die Wirtschaft pocht auf weitere Korrekturen an den Gesetzesplänen.
Ziel des Gesetzes ist es, Deutschland für unternehmerische Investitionen steuerlich wettbewerbsfähiger zu machen und damit die Bedingungen für mehr Arbeitsplätze im Inland zu schaffen. Zudem soll verhindert werden, dass Firmen und Privatpersonen Gewinne ins Ausland verlagern, wo sie niedriger besteuert werden. „Hauptziel der Unternehmenssteuerreform ist deshalb neben der Erhöhung der Standortattraktivität die längerfristige Sicherung des deutschen Steuersubstrats“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Steuerbegünstigungen werden abgeschafft
Profitieren sollen auch Personenunternehmen, die den Großteil der deutschen Firmen stellen und deren Eigentümer dem Einkommensteuersatz von maximal 42 Prozent unterliegen. Ihre im Unternehmen belassenen Gewinne sollen nur mit gut 28 Prozent versteuert werden können. Davon profitieren große Mittelstandsbetriebe. Von 2009 an ist eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von 25 Prozent geplant. Um die Einnahmeverluste für den Staat auf fünf Milliarden Euro im Jahr zu begrenzen, werden Steuerbegünstigungen abgeschafft und Schlupflöcher geschlossen. Endgültig verabschiedet werden soll das Gesetz vor der Sommerpause.
Kritik von Schavan verhindert
Laut „Financial Times Deutschland“ vom Mittwoch wurde Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) mit einer Zusicherung davon abgebracht, ihre Reformkritik zu Protokoll zu geben. Im Kabinettsbeschluss steht nun, dass das ebenfalls geplante Unternehmensbeteiligungsgesetz dafür sorgen wird, dass etwa durch Wagniskapital finanzierte Unternehmen von den verschärften Steuerregeln ausgenommen werden. Risikokapital spielt für forschungsintensive Neugründungen eine Rolle. Zuvor hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärt, dass Verbesserungen zu Gunsten von Forschung und Entwicklung erreicht werden müssten. Es dürfe nicht sein, dass durch die Reform etwa Forschungsaktivitäten von Unternehmen ins Ausland verlagert oder ganz unmöglich gemacht würden.
Quelle: Focus Online
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