Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

23.02.2007 Feiern auf Kosten des Fiskus

Normalerweise können Arbeitnehmer, die ihren Geburtstag, eine Beförderung oder ein Jubiläum mit Kollegen feiern, die Bewirtungskosten nicht steuerlich geltend machen. Nun hat der Bundesfinanzhof von diesem Grundsatz eine Ausnahme gemacht.

Im konkreten Fall ging es um einen Bundeswehrgeneral, der in den Ruhestand verabschiedet wurde und dessen Dienstgeschäfte im Rahmen einer militärischen Veranstaltung auf seinen Nachfolger übertragen wurden. Mangels ausreichender dienstlicher Mittel kam der spätere Kläger für einen Teil der Bewirtungskosten selbst auf und machte diese Kosten steuerlich geltend. Die Richter befanden: Zu Recht. Von Bedeutung sei für die berufliche oder private Veranlassung der Bewirtungskosten, in wessen Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde, Pressevertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt (Az.: VI R 52/03).

Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.