Vor der Steuerklasse V werden derzeit Frauen gewarnt, wenn es um das Thema Elterngeld geht. Denn dieses wird vom früheren Nettogehalt berechnet und führt durch die ungünstige Steuerklasse zu massiven Einbußen beim Elterngeld. Da in den meisten Fällen die Mütter Elterngeld beantragen, wird vor allem Frauen mit Kinderwunsch empfohlen, die Steuerklasse V aufzugeben. Der Wechsel der Steuerklasse kann das Elterngeld um mehrere tausend Euro erhöhen, was der gesamten Familie zugute kommt.
Verheiratete Paare können zwischen unterschiedlichen Steuerklassen wählen. Wenn beide verdienen, kann einer alle Steuervorteile aus dem Ehegattensplitting nutzen. Das ist bei der Kombination Steuerklasse III und Steuerklasse V der Fall. Wählen hingegen beide Partner die Steuerklasse IV, zahlt der Mann erst einmal höhere Steuern, diese werden aber über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückgezahlt. Viele Paare wollen darauf aber nicht warten, sondern möglichst gleich geringere Steuern abgeben. Beim Antrag auf Elterngeld wird diese Wahl aber zum Eigentor.
Einen Wechsel der Steuerklassen schließt das Elterngeldgesetz nicht aus. Es wird allerdings daraufhin gewiesen, dass ein Wechsel "nicht ausschließlich der Erzielung höherer Sozialleistungen" dienen dürfe. Grundsätzlich gibt es aber gegen einen Wechsel in die Steuerklassen IV/IV keine Bedenken.
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