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11.02.2007 Erbschaftssteuergesetz: Das sollten Sie wissen

Anleger, die offene Immobilienfonds, REITs, Immobilienzertifikate oder -aktien im Depot haben, müssen sich keine steuerlichen Gedanken machen. Die gelten als Wertpapiere und werden schon heute - analog zu Bargeld oder Anleihen - bei Übergabe zum aktuellen Kurswert erfasst.

Weil von Unternehmern, Landwirten und Hausbesitzern künftig mehr Steuern in die Staatskasse fließen, halten Experten es für unwahrscheinlich, dass Spargutgaben von dem Verfassungsgerichtsurteil profitieren, indem die Erbschaftsteuertarife generell gesenkt werden. Deshalb wird hier geraten, gezielt auf einen Börsenrutsch zu warten, um die Depotwerte zum günstigen Tageskurs zu verschenken.

Auch für Investoren in geschlossene Fonds, die mit Schiffen, Alternativenergie, Leasing oder Policenfonds ihr Geld machen, wird das kommende Erbschaftsteuergesetz massive Auswirkungen haben. Hier lassen sich die momentan günstigen Bilanzansätze und ein Zusatzfreibetrag von 225.000 Euro, sowie ein Pauschalabschlag von 35 Prozent nutzen. Diese Präsente lösen abzüglich der Fondsschulden derzeit erfahrungsgemäß keine Abgaben aus.

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