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09.03.2007 Ein Herz für Helfer

In Zukunft will das Bundesfinanzministerium Menschen, die sich sozial engagieren, stärker belohnen. Sollten Bundesrat und Bundestag zustimmen, werden unter anderem folgende Gesetzesänderungen rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten:

  • In Zukunft dürfen Helfer, die für eine gemeinnützige oder öffentlich rechtliche Organisation jeden Monat mindestens 20 Stunden unentgeltlich alte, kranke, behinderte Menschen pflegen oder betreuen, dafür 300 Euro im Jahr von der Steuerschuld abziehen.
  • Die Übungsleiterpauschale, die z.B. nebenberufliche Ausbilder und Betreuer in Vereinen jedes Jahr in der Steuererklärung geltend machen können, erhöht sich von 1848 Euro auf 2100 Euro.
  • Die Höchstgrenze für den Abzug auf Sonderausgaben wir für alle Arten von Spenden einheitlich auf 20 Prozent aller Einkünfte angehoben.
  • Künftig sollen Spenden über dem Grenzbetrag ins folgende Jahr vorgetragen werden können.

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