Haben zusammen veranlagte Ehepartner getrennte Konten und kommt es zu einer Lohnsteuererstattung, sollte das Finanzamt genau aufpassen. Die Zahlung muss auf dem Konto des Partners landen, von dessen Gehalt die Lohnsteuer während des Jahres abgeführt wurde.
Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer und haben deswegen beide Lohnsteuer geleistet, muss das Finanzamt aufteilen. Maßstab ist das Verhältnis der während des Jahres insgesamt gezahlten Lohnsteuer.
Dies gilt auch dann, wenn sich eine Erstattung der Lohnsteuer an den einen Ehepartner nur darum ergibt, weil der andere steuerliche Verluste geltend gemacht hatte (BFH-Beschluss vom 29.10.2007, Az. VII B 4/07).
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