Künftig sollen nahe Verwandte deutlich größere Vermögen als bisher steuerfrei erben können. Wie aus den Eckpunkten für eine Reform der Erbschaftsteuer hervorgeht, soll für Ehepartner ein Freibetrag von 500.000 Euro statt bisher 300.000 Euro gelten.
Kinder sollen 400.000 Euro statt rund 200.000 Euro steuerfrei erben können, Enkelkinder 200.000 Euro statt etwa 50.000 Euro. Im Gegenzug sollen vererbte Immobilien steuerlich wie andere Vermögensarten behandelt werden. Bisher wurden sie mit nur etwa der Hälfte ihres Werts veranschlagt. Firmen sollen einen großen Teil der Steuer erlassen bekommen, wenn sie zehn Jahre lang fortgeführt werden.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) stellten die Eckpunkte nach der Einigung der von ihnen geleiteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Berlin vor. Demnach soll die neue Erbschaftsteuer noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden, im Lauf des kommenden Jahres in Kraft treten und dann rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Zwischen dem 1. Januar 2007 und dem In-Kraft-Treten der Reform sollen die Bürger zwischen den beiden Besteuerungsregeln wählen können.
Neben den deutlich höheren Freibeträgen für nahe Verwandte sollen auch für entferntere Verwandte wie Geschwister, Neffen oder Nichten die Freibeträge leicht angehoben werden. Sie sollen von rund 10.000 Euro auf 20.000 Euro steigen. Für alle Nicht-Verwandten sollen sie von 5000 auf 20.000 Euro steigen. Allerdings soll das vererbte Vermögen, welches bei diesen Gruppen über den Freibetrag hinausgeht, dann höher besteuert werden als bislang.
Unternehmen müssen vorerst nur 15 Prozent des Vermögens versteuern. Die restlichen 85 Prozent werden gestundet. Sollte der Betrieb nach dem Erbfall zehn Jahre lang weitergeführt werden, wird die Steuerschuld erlassen. Bedingung ist außerdem, dass nach den zehn Jahren noch 70 Prozent der Lohnsumme an die Mitarbeiter gezahlt werden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bezahlt wurden.
Es werde künftig zu Entlastungen bei Unternehmen kommen, dafür werde die steuerliche Belastung von Immobilien-Vermögen steigen, sagte Koch. Jedoch werde dies zu keinen "dramatischen" Verschiebungen führen, betonte er. Für vermietete Wohnimmobilien solle es ferner einen Steuerabschlag von zehn Prozent geben, um weiter Anreize für den Bau größerer Wohnimmobilien zu geben.
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