Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Der Staat zahlt mit: Bei der Kinderbetreuung

Lassen Sie sich als Eltern vom Staat unter die Arme greifen: Rückwirkend für 2006 können Sie zwei Drittel der Kinderbetreuung absetzen. Vor allem, wenn Sie Doppelverdiener sind, profitieren Sie von der neuen Regelung.

Maximal 4.000 Euro können abgesetzt werden
Für Kinder bis 14 Jahre können Doppelverdiener-Paare und Alleinerziehende zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4000 Euro, absetzen. Ein Drittel der Kosten müssen sie allerdings selbst tragen. Betragen die Kinderbetreuungskosten also beispielsweise 6.000 Euro im Jahr, kann die Familie 4000 Euro steuerlich geltend machen und muss 2000 Euro selbst tragen. Liegen die Kosten die 1.200 Euro, kann die Familie 800 Euro geltend machen und muss 400 Euro selbst tragen.

Zu den Doppelverdienern zählen nur die Personen, die Erwerbseinkünfte erzielen. Studiert ein Partner, kann der Vorteil nicht genutzt werden. Ausnahme: Er geht einem Nebenjob nach.

Alleinverdiener profitieren weniger
Ehepaare, bei denen nur einer verdient, profitieren in geringerem Maß: Sie können nur für Kinder zwischen drei und sechs Jahren Betreuungskosten nach den gleichen Regeln absetzen. Keine Förderung erhalten sie für Kleinkinder und für Sprösslinge zwischen sieben und 14 Jahren.

Und während Doppelverdiener und Alleinerziehende neben Aufwendungen für den Kindergarten auch Kosten für Babysitter, Erzieher und Tagesmutter absetzen können, ist der Bonus bei Alleinverdienern auf die Kosten für den Kindergarten beschränkt.

Aber: Für Kinder bis drei Jahre oder für Sprösslinge von sieben bis 14 Jahren können sie 20 Prozent der Kosten einer Betreuungshilfe auch als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von der Steuerschuld abziehen, höchstens aber 600 Euro.

Doppelverdiener und Alleinerziehende können die Betreuungskosten als Werbungskosten, zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro (Doppelverdiener: 1840 Euro) geltend machen.

Alleinverdiener müssen die Aufwendungen der Kinderbetreuung als Sonderausgaben geltend machen. Ein Verlustvortrag ist, anders als beim Werbungskostenabzug, nicht möglich.

Am besten lassen Sie sich zu den genauen Möglichkeiten eingehend von einem Experten beraten.

Nicht absetzbare Ausgaben
Ausgaben für den Nachhilfeunterricht des Kindes gelten nicht als absetzbare Betreuungskosten. Tipp: Ist der Nachhilfelehrer wegen eines Wohnungswechsels nötig, können Eltern die Ausgaben im Rahmen der Umzugskosten (bis zu 1409 Euro) abziehen.

Gebühren für Privatschulen zählen nicht zu den Betreuungskosten. Allerdings können Eltern 30 Prozent des Schuldgelds als Sonderausgaben geltend machen. Voraussetzung: Es handelt sich um eine anerkannte Ersatz- oder Ergänzungsschule.

Musik- oder Tennisunterricht ist reines Privatvergnügen. Die Kursgebühren gelten nicht als Betreuungskosten.

Steuern sparen mit Sicherheit
Auch mit Ihrer privaten Absicherung können Sie Ihre individuelle Steuerlast senken. Beispielsweise durch private Haftpflicht-, Unfall- oder Pflegeversicherung.

Wir machen für Sie einen kostenlosen Versicherungs-Check!


GELD.de Tipp: Steuererklärung 2007 leicht gemacht! Mit der Software Steuer-Spar-Erklärung 2008 von Steuertipps.de sind Sie nicht nur schnell sondern nutzen auch alle Sparmöglichkeiten. Die Download-Version kostet Sie einmalig nur 21,80 €. Eine Investition, die sich auszahlt.

Steuer-Spar-Erklärung 2008 bestellen

Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.