Ob Spenden an gemeinnützige Organisationen, für Not- und Katastrophenfälle oder die kirchliche Kollekte: Der Eifer der Mitbürger, zu spenden, ist lobenswert. Lobenswert ist allerdings auch, dass der Fiskus attraktivere Bedingungen dafür geschaffen und die Spendenhöchstsätze schon für das Jahr 2007 beträchtlich angehoben hat. Wer seine Spenden steuerlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs einbeziehen möchte, muss bestimmte Spielregeln einhalten: So können Spenden generell nur dann abgesetzt werden, können sie durch eine so genannte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck belegt werden. Diese Bestätigung bekommt man von der gemeinnützigen Organisation, an die gespendet wird.
Bankbeleg reicht oft nicht als Zuwendungsbestätigung
Bei kleinen Beträgen kann ausnahmsweise von einer solchen Zuwendungsbestätigung abgesehen werden. Bislang galten Spendenbeträge bis maximal 100 Euro als Kleinbetragsspenden. Diesen Betrag hat der Fiskus nun angehoben: Seit diesem Jahr fallen Beträge bis zu 200 Euro unter diese Vereinfachungsregel. Bis zu dieser Höhe muss zur steuerlichen Anerkennung der Spende nur der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank vorgelegt werden.
Da der Spender jedoch nach wie vor die Gemeinnützigkeit der bedachten Einrichtung belegen muss, müssen nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b der Einkommensteuerdurchführungsverordnung aus dem Überweisungsträger folgende Daten erkennbar sein: ein gemeinnütziger Zweck, die Steuernummer der empfangenden Einrichtung und das Datum des letzten Freistellungsbescheids.
Mit dem Kollektenbon ist auch der Klingelbeutel absetzbar
Nur die Vorlage eines Bareinzahlungsbeleges oder die Buchungsbestätigung der Bank genügen aber bei Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen. Jedoch muss dann die Spende auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto erfolgen, und zwar während eines von den Finanzbehörden bestimmten Zeitraumes.
Hingegen bleiben steuerlich unberücksichtigt die Kollekten im Gottesdienst sowie Gaben in den Opferstock. Wer Gutes tun und zugleich Steuern sparen möchte, kann aber Geldbeträge an die Kirchen überweisen, sich Kollektenbons ausstellen lassen und diese in die Opferstöcke geben. Die Kirche bucht dann das Geld vom allgemeinen Spendenkonto auf die jeweilige Kollekte um. So wird das jeweils im Gottesdienst genannte Spendenziel bedacht.
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