Auswärtstätigkeit. Arbeitnehmer sollen für Autofahrten zwischen Heimat- und Einsatzort immer 30 Cent für jeden hin- und zurückgefahrenen Kilometer absetzen können, wenn sie zum Beispiel als Krankheitsvertretung vorübergehend auswärts arbeiten. Alternativ sollen sie ihren tatsächlichen Kilometersatz nachweisen können. Zurzeit erhalten alle nach drei Monaten Auswärtstätigkeit nur noch 30 Cent für die einfache Entfernung zwischen Heimat- und Einsatzort. Bei doppelter Haushaltsführung erkennt das Finanzamt außerdem höchstens eine Heimfahrt pro Woche an. Ab 2008 soll dagegen jede Hin- und Rückfahrt zählen.
Wechselnde Einsatzorte. Ab 2008 sollen Arbeitnehmer wie Bauarbeiter und Mitarbeiter im Außen- oder Kundendienst Fahrten zu ihren ständig wechselnden Einsatzorten immer mit 30 Cent für jeden hin- und zurückgefahrenen Kilometer absetzen können. Alternativ soll das Finanzamt den tatsächlichen Kilometersatz anerkennen.
Zurzeit muss sich jeder mit 30 Cent für die einfache Entfernung begnügen, wenn der Einsatzort maximal 30 Kilometer vom Heimatort entfernt ist.
Fortbildungen. Für Fortbildungen sollen ab 2008 nach drei Monaten immer die Verpflegungspauschalen wegfallen.
Zurzeit gibt es sie nach drei Monaten weiter, wenn die Fortbildungsstätte höchstens zwei Tage die Woche aufgesucht wird und die tägliche Abwesenheit von der Wohnung oder Arbeit mindestens acht Stunden beträgt.
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