Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

21.05.2007 Denn auf die Steuer kommt es an - Geldanlagen im...

Im Wirrwarr der Finanzen fehlt selbst Experten manchmal der Durchblick, welche Anlageprodukte wie zu versteuern sind. Folgender Leitfaden soll Licht ins Dunkel der Steuererklärung bringen.

Aktien

Bei Aktiengeschäften gilt das so genannte Halbeinkünfteverfahren, was bedeutet, dass nur die Hälfte der Dividenden versteuert werden muss.

Diesem Verfahren unterliegen seit 2004 auch Spekulationsgeschäfte mit Aktien, die Gewinne daraus sind allerdings steuerfrei, insofern sie jährlich weniger als die Freigrenze von 512 Euro betragen. Verluste können zur Hälfte mit den Gewinnen verrechnet werden, wurden keine Gewinne verzeichnet, werden sie steuerlich nicht berücksichtigt.

Quellensteuern, die im Ausland abgezogen wurden, zählen zu Ihren Einnahmen und müssen komplett versteuert werden. Steuern, die jedoch im Ausland schon gezahlt wurden, können mit Ihrer deutschen Steuer verrechnet werden.

Anleihen

Im Fall festverzinslicher Anleihen erhalten Sie jährliche Zinszahlungen, die in der Steuerklärung angegeben werden müssen.

Findet ein Verkauf vor der Zinsauszahlung, ein so genannter unterjähriger Verkauf, statt, werden Stückzinsen versteuert. Kaufen Sie hingegen Anleihen, zählen bezahlte Stückzinsen als negative Einnahmen und werden bei Ihren Kapitaleinkünften komplett geltend gemacht.

Bundesschatzbriefe

Bundesschatzbriefe treten in zwei Varianten auf.

Die Laufzeit der ersten Variante geht über sechs Jahre, Zinsen werden jährlich gezahlt und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Steigt die Zinszahlung, wandelt sich der Bundesschatzbrief zu einer Finanzinnovation.

Variante zwei läuft über sieben Jahre, Zinsen werden erst am Ende der Laufzeit gezahlt und komplett versteuert, insofern das Wertpapier nicht vorläufig veräußert wurde. Sollte das jedoch der Fall sein, wird der Bundesschatzbrief als Finanzinnovation behandelt.

Finanzinnovationen

Finanzinnovationen umfassen alle Geldanlagen, die zu dem Zweck heraus gegeben werden steuerpflichtige Einnahmen in steuerfreie Gewinne umzuwandeln. Das gilt für Wertpapiere mit Aussichten auf hohe Kursgewinne, jedoch nur geringe oder gar keine Zinsen.

In der Steuererklärung kann entweder die Markt- oder Emissionsrate angegeben werden. Die Marktrendite ist gleich der Differenz aus Verkaufs- und Kaufpreis der Zinsanleihe. Die Emissionsrendite wird zum Zeitpunkt der Emission zugesagt und wird in der Höhe angesetzt, die mit Sicherheit erreicht werden kann. Fällt der Marktzins, wird die Emissionsrate günstiger. Steigt er, ist die Marktrendite steuerlich von Vorteil. Errechnen sie eine Marktrendite im Minusbereich, gelten diese als negative Einnahmen und können positiv steuerlich verrechnet werden.

Fonds

Die Besteuerung von Fonds wird genauso vorgenommen wie bei direkt erworbenen Wertpapieren. Es werden unterschiedliche Bestandteile ausgeschüttet, wie beispielsweise Dividenden, Zinsen oder steuerfreie Erträge. Zinsen sind komplett steuerpflichtig, Dividenden werden nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert.

Genusscheine

Hierbei handelt es sich um eine Mischung aus Aktie und Anleihe. Auszahlungen werden in Ihrer Steuererklärung wie Zinsen angesehen. Die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent wird dabei vom Bankinstitut einbehalten.

Optionsscheine

Wie der Name schon verrät, wird Ihnen hier die Option eingeräumt Wertpapiere innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und zu einem bestimmten Preis zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Dieses Recht wird anhand eines Wertpapiers festgehalten, dass eigenhändig wieder verkauft werden kann. Optionen hingegen werden an der Terminbörse gehandelt und können weder gekauft, noch verkauft werden.

Bei Optionsscheinen greift die zwölfmonatige Spekulationsfrist, was bedeutet, dass Kursgewinne über 512 Euro als Spekulationsgeschäft versteuert werden muss, wenn der Optionsschein innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft wird. Dabei gilt jedoch kein Halbeinkünfteverfahren.

Ist der Preis des Wirtschaftsgutes bei Ablauf des Optionsscheines abgelaufen (underlying), so wird im Normalfall ein Barausgleich gezahlt, der als Spekulationsgewinn versteuert werden muss, insofern der Schein kürzer als ein Jahr in Ihrem Besitz war. Trifft das nicht zu, bleibt der Barausgleich steuerfrei.

Es gibt Optionsscheine, die entweder eine Kapitalrückzahlung oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitals garantieren. Das Entgelt kann als Bonus oder Prämie gelten. Dann werden Gewinne komplett als Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. Wenn keine der beiden Varianten zugesagt wurde, ist der Kursgewinn nach einem Jahr von der Steuer befreit.

Wandelanleihen

Auch hier gibt es mehrere Varianten, die sich besonders steuerlich unterscheiden. Wandelanleihen als Schuldverschreibungen werden „convertibles“ genannt und können zu einem festen Verhältnis in Aktien umgewandelt werden. Das bringt jedoch einen niedrigeren Zinssatz im Vergleich zum Marktzins mit sich. Die Aktien können sofort steuerfrei verkauft werden, da keine neue Spekulationsfrist anläuft.

Wird die Anleihe vor Ablauf veräußert, werden die Ausschüttungen wie Stückzinsen versteuert. Ein Eintausch in Aktien kann ebenfalls bei Umtauschanleihen, so genannten „exchangeables“ erfolgen. Steuerlich werden diese Anleihen jedoch als Finanzinnovation angesehen. Ein dabei eventuell entstehender Kursgewinn muss dann voll versteuert werden. Im Fall der Aktienanleihen, auch „reverse convertibles“ genannt, können statt der üblichen Kapitalrückzahlung Aktien geliefert werden, was einen höheren Zinssatz mit sich bringt. Das Risiko besteht darin, dass der Kurs fällt und somit die Bank von ihrem Umtauschrecht Gebrauch macht. Dann ist ebenfalls im steuerlichen Sinn von einer Finanzinnovation die Rede. Bei erhalt von Aktien kann dann der Verlust von den Kapitalerträgen abgezogen werden. Bei Lieferung von Aktien beginnt in dem Fall eine neue Spekulationsfrist.

Zero-Bonds

Zero-Bonds sind hilfreich um Steuerzahlungen nach hinten zu verschieben. Die angesammelten Zinsen werden am Ende der Laufzeit oder beim Verkauf versteuert. Halten Sie den Zero-Bond über den gesamten Zeitraum, muss die Differenz zwischen dem Einlösungsbetrag und den Abschaffungskosten versteuert werden. Wird der Zero-Bond hingegen während der Laufzeit gekauft oder verkauft, können Sie zwischen Emissions- und Marktrendite wählen, je nachdem, was für Sie steuerlich günstiger ist.

Zertifikate

Zahlreiche Wertpapiere können Zertifikate sein, die sich jedoch erheblich voneinander unterscheiden. Auch hier ist von Anleihen die Rede, die das Recht beinhalten am Ende der Laufzeit eine Geldsumme zu verlangen, die durch den jeweiligen Kurs der Aktie oder des Index’ bestimmt wird.

Bei einem gewöhnlichen Zertifikat, wie beispielsweise einer Indexanleihe, verändert sich der Kurs proportional zum Index. Steht das Wertpapier nach Verlauf eines Jahres zum Verkauf, so bleibt der komplette Gewinn steuerfrei.

Um eine Finanzinnovation wiederum geht es bei Zertifikaten, die eine Kapitalrückzahlung am Ende der Laufzeit festlegen, unabhängig vom Index. Versteuert werden müssen damit alle Gewinne außerhalb der Spekulationsfrist.

Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.