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Bewirtungsaufwendungen - mögliche Werbungskosten für...

Aufwendungen, die Führungskräften für die Bewirtung ihrer Mitarbeiter entstehen, sind als Werbungskosten absetzbar. (Az. 10 K 5681 / 03)

Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Vergütung der Führungskräfte nicht unwesentlich aus erfolgsabhängigen Bonuszahlungen besteht.

Hierfür gibt es keine Mindestgrenze. Das Finanzgericht Köln hat jedoch festgestellt, dass dann nicht von einem unwesentlichen Anteil auszugehen ist, wenn die Bonuszahlungen eine Höhe von mindestens 10 % bis 20 % des Festgehalts ausmachen.

Laut der Finanzrichter seien Führungskräfte auf motivierte Mitarbeiter angewiesen. So trage die Bewirtung dieser Mitarbeiter, beispielsweise als Belohnung für hohes Engagement, mit Sicherheit zur Leistungssteigerung und damit zu einem höheren Gehalt bei.

Allerdings: Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt. In jedem Fall aber sollten Sie beim Ansatz der Werbungskosten Bewirtungen mit berücksichtigen.

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