Bei einer Heimunterbringung sind Pflegekosten auch ohne Nachweis einer Pflegestufe steuerlich absetzbar. Das erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.Dabei beruft er sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München (Az.: III R 39/05). Gemäß Einkommensteuergesetz sei zwar der Nachweis der Pflegebedürftigkeit Voraussetzung dafür, die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Jedoch sei bei einer Unterbringung im Pflegeheim auch bei Pflegestufe 0 davon auszugehen, dass Pflegeleistungen erbracht werden.
In dem zugrunde liegenden Fall war die Klägerin auf Empfehlung ihres Arztes in ein Heim gezogen. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt die Pflegebedürftigkeit noch nicht durch eine Pflegestufe, einen Schwerbeschädigtenausweis oder den Bescheid einer Pflegekasse beglaubigt worden. Deshalb hatte das zuständige Finanzamt es abgelehnt, die Kosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Der Bundesfinanzhof widersprach dem: Die Pflegestufen, die der medizinische Dienst der Pflegekassen festlegt, seien für eine steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten kein Maßstab.
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